Tobco AG - Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“) der Tobco AG (nachfolgend “Tobco“) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend “Produkte“) von Tobco. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Tobco geschäftliche Beziehungen pflegt. Die Lieferungen beschränken sich auf das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Lichtenstein. Entgegenstehende oder von dieser AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Tobco hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

  1. Informationen über Produkte und Dienstleistungen

 

Die Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden von Tobco für die Kunden möglichst übersichtlich zusammengestellt. Soweit es sich um Herstellerangaben handelt, sind immer die Angaben des jeweiligen Herstellers selber massgebend. Tobco ist stets bemüht, die Angaben des Herstellers korrekt und aktuell bereitzustellen, kann aber dafür keine Gewähr leisten.

 

  1. Preis

 

Alle Preise gelten, falls nichts Anderes vermerkt oder vereinbart ist, inklusive Mehrwertsteuer, allfälliger vorgezogener Entsorgungs- und Recyclinggebühren und Uhrheberrechtsabgaben.

Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferverzögerungen und Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.

 

  1. Angebot und Vertragsschluss

 

Produkte, Dienstleistungen und Preise, die unter tobco.com oder shop.tobco.com  publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten des Herstellers oder von Tobco).

Die Angebote von Tobco insbesondere in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich.

Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist, beziehungsweise geliefert werden kann. Sie zeigt dem Besteller lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei GMC eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der Bedingung der Liefermöglichkeit steht. Falls eine Lieferung gemäss Ziffer 4 unmöglich ist, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist Tobco zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.

 

  1. Verfügbarkeit

 

Tobco legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen seitens Lieferanten, kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 4 der AGB ein. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Tobco steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Tobco durch unsere Zulieferanten und Hersteller.

 

 

  1. Zahlungsbedingungen

 

Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. GMC behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen. Die Zahlung hat gegen Bar, Vorauszahlung, mittels Kreditkarten oder gegen Rechnung zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Tobco über den Betrag verfügen kann.

               

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Tobco. Der Kunde räumt Tobco das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltregister eintragen zu lassen.

 

  1. Annahmeverzug

 

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Tobco die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Tobco ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

 

  1. Lieferkosten

 

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost oder Spedition.

Bei einem Bestellwert von unter CHF 1'000.00 Franken betragen die Kosten CHF 15.00.

Ab einem Bestellwert von CHF 1'000.00 entfallen die Versandkosten.

Die Lieferung erfolgt in der Regel mit der Schweizer Post.

 

  1. Zahlungsverzug

Gerät der Käufer in Verzug und kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder teilweise nicht nach, ist Tobco berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Tobco auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist Tobco berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten auszuführen.

Im Falle einer Bestellung per Vorauszahlung kann Tobco frühestens zehn Kalendertage, nachdem Tobco dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen, alle betroffenen Verträge automatisch und ohne weitere Vorankündigung auflösen.

Tobco kann ab der 3. Mahnung eine Umtriebsgebühr von CHF 50.00 erheben. Tobco behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.

  1. Stornierung und Vertragsauflösung

 

Bestellungen sind gemäss Ziff. 4 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind ausnahmsweise und nach freiem Ermessen von Tobco möglich. Die Möglichkeit der Stornierung ist abhängig vom Produkt und vom Zeitpunkt der Stornierung. Je nachdem ist die Bestellung kostenlos, gegen eine Umtriebsentschädigung oder gar nicht stornierbar.

Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann Tobco den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferverzögerung von Tobco gemäss Ziff. 5 der AGB steht dem Kunden frühestens 30 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung, erstattet Tobco dem Kunden im Voraus bezahlte Beträge zurück.

 

  1. Prüfpflicht des Kunden

 

Der Kunde hat ausgelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Mängel sind Tobco unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung/Abholung mitzuteilen. Der Kunde hat das Produkt im Lieferzustand aufzubewahren und darf es nicht in Betrieb nehmen.

Bei der Anlieferung durch einen Servicepartner bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, dass keine offensichtlichen Mängel am Produkt bestehen. Anderenfalls hat er den Mangel auf dem Lieferschein anzugeben. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind umgehend nach Eingang der Warensendung anzumelden.

 

  1. Gefahrenübergang

       

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne das Verschulden von Tobco verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Tobco hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

  1. Umtausch und Rückgabe

       

        Es besteht kein genereller Anspruch auf Umtausch und Rückgabe

 

  1. Rücksendungen / Retouren

 

Rücksendungen von Produkten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Tobco und erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sie sind eingeschrieben an die Adressen von Tobco zu senden. Die Produkte sind, mit sämtlichem Zubehör, in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken.

Produkte die Tobco auf Kundenwunsch beschafft, sind von der Rücksendung ausgeschlossen.

 

Der Rücksendung wegen eines Mangels am Produkt muss ein ausführlicher Fehlerbeschrieb und eine Kopie der Kaufrechnung beigelegt werden. Bei Produkten welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann Tobco die Kosten für die Prüfung sowie die Rücksendung oder die Entsorgung dem Kunden verrechnen. Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Tobco, muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Der Kunde ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz seiner Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt Tobco keine Haftung.

Rücksendungen die keinem Kunden zugeordnet werden können, werden 12 Monate aufbewahrt und dann entsorgt.

 

  1. Gewährleistung

 

Es gilt, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wird, stets die zweijährige Gewährleistungsfrist, wobei Tobco die Wahl hat, die Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatz, Wandelung oder Minderung zu erbringen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.

Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale Abnutzung, Schäden durch Fehlmanipulationen, Eingriffe sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden, usw. vorliegen. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

Bei Verschleissteilen, Verbrauchsmaterial, Zubehör, Batterien und Akkus bedingt Tobco die Gewährleistung vollständig weg. Gewährleistungsansprüche gegen Tobco stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung seitens Tobco hinausgeht, räumt Tobco diese seinem Kunden ebenfalls ein.

Im Shop als “Demo-Modell“ gekennzeichnete Produkte sind Vorführgeräte. Sie können leichte optische Mängel haben oder wieder in Stand gesetzte Produkte sein, weshalb sie auch zu einem reduzierten Preis verkauft werden. Diese optischen Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Tobco kann dem Kunden während der Prüfung des Gewährleistungsanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Fall der Gewährleistung vorliegt. Somit erlangt der Kunde erst im Moment der Gewährleistungszusage Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung der Gewährleistung kann der Kunde das Ersatzgerät zum Preis des Übergabezeitpunktes an ihn erwerben oder er ist verpflichtet, das Ersatzgerät gemäss Ziffer 15 zurückzusenden.

 

  1. Reparatur nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

 

Für Reparaturen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann Tobco Kosten erheben.

 

  1. Haftung

       

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung gegen Tobco und ihre Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Handeln vorliegt, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten Schäden (also sowohl Personen- als auch Sach- und reine Vermögensschäden), welche durch fehlerhafte bzw. unfachmännische Montage, Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Reparatur des Produktes durch den Kunden verursacht werden. Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Servicepartner-Dienstleistungen entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet die mit der Ausführung betraute Firma.

 

  1. Urheberrechte / Software-Gewährleistung

       

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer zum eigenen Gebrauch überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

 

  1. Datenschutz

Tobco ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser               erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im Sinne des        Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten.

Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Bonitätsprüfung an Dritte weitergegeben.    

 

 

 

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dietlikon, der Sitz der Tobco AG, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis/ der Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht, wobei das UN-Kaufrecht (CISG) vollständig ausgeschlossen wird.

 

 

Tobco AG, Dietlikon, 24. Januar 2023